Stiftungszweck und Strategie
Stiftungszweck
- Die Stiftung bezweckt auf gesamtschweizerischer Ebene ausschliesslich die gemeinnützige Weiterentwicklung, Förderung und Finanzierung der von Rudolf Steiner erarbeiteten pädagogischen Ideen.
- Die Stiftung unterstützt Schulen und Vorschuleinrichtungen sowie Lehrerbildungs-Organisationen, die selbst Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz und Liechtenstein sind, aber auch Institutionen, die in direkter Verbindung mit der Schulbewegung stehen und deren Absichten mit den vorgenannten Zweckbestimmungen übereinstimmen.
- In diesem Sinne gewährt die Stiftung Darlehen zur Finanzierung, Fremdentschuldung und Sanierung von Schulliegenschaften sowie Förderbeiträge und Spenden zur Finanzierung pädagogischer Projekte.
- Die Stiftung beteiligt sich an strategisch wichtigen Entwicklungs-Projekten der Schulbewegung wie z.B. Forschungsprojekten. Sie beteiligt sich an Publikationen und informiert über wichtige Themen.
(Auszug aus den Statuten der Stiftung)
Die Stiftung zur Förderung der Rudolf Steiner Pädagogik in der Schweiz ist eingetragen im Handelsregister Zürich, untersteht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht und ist als gemeinnützig und steuerbefreit anerkannt. Sitzadresse: c/o Atelierschule Zürich, Plattenstrasse 37, CH–8032 Zürich.
Die Stiftung ist eine eigenständige Institution und rechtlich unabhängig vom Verband der Rudolf Steiner Schulen – Verein Arbeitsgemeinschaft der Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz und Liechtenstein (ARGE). Eine gegenseitige Haftung besteht nicht.
Strategische Richtlinien
1 Grundlage der Stiftungsarbeit ist die dauernde Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Rudolf Steiner Schulen in der Schweiz und Liechtenstein (ARGE).
2 Die Stiftung vergibt Darlehen an einzelne Rudolf Steiner Schulen und verwaltet diese Darlehen auch.
3 Die Stiftung engagiert sich für nachhaltig wirksame mittel- und langfristige Zukunftsprojekte aus der Rudolf Steiner Schulbewegung in der Schweiz. Behandelt werden Anträge, welche in der Regel von mehreren Schulen oder Einrichtungen gemeinsam eingereicht werden bzw. für mehrere Schulen und die Schulbewegung von Bedeutung sind.
4 Als zu unterstützende Massnahmen in der Waldorf-Lehrerbildung erachtet die Stiftung insbesondere:
- Ausbildungsdarlehen an Studierende als künftige Lehrpersonen
- Beiträge zur Honorierung von Praxis-Ausbildenden an den Schulen
- Beiträge an Honorare für Dozierende von Weiterbildungskursen
- Förderung waldorfpädagogischer Angebote an Pädagogischen Hochschulen
5 Die Stiftung hat generelle Richtlinien, Kriterien und Reglemente für die Stiftungsarbeit erlassen.
Geschäftsstelle
Stiftung zur Förderung der Rudolf Steiner Pädagogik in der Schweiz
Kathrin Kaiser, Geschäftsführerin, Apfelseestrasse 9A, CH–4147 Aesch